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   KG, 27.06.2001 - 3 UF 3906/00   

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https://dejure.org/2001,15475
KG, 27.06.2001 - 3 UF 3906/00 (https://dejure.org/2001,15475)
KG, Entscheidung vom 27.06.2001 - 3 UF 3906/00 (https://dejure.org/2001,15475)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 3 UF 3906/00 (https://dejure.org/2001,15475)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für die Durchführung einer Scheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anwendbares Recht für die Scheidung afghanischer Eheleute

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 166
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.1977 - IV ZB 7/77

    Anwendung deutschen Rechts bei aufwendig feststellbarem ausländischen Recht

    Auszug aus KG, 27.06.2001 - 3 UF 3906/00
    Nur wenn die Anwendung des inländischen Rechts "äußerst unbefriedigend" wäre, sie zu "äußerst unbefriedigenden" Ergebnissen führte, kann die Anwendung des wahrscheinlich geltenden Rechts oder des dem an sich berufenen Recht nächstverwandten Rechts in Betracht kommen (BGH, a.a.O. und Beschluss vom 26. Oktober 1977 - IV ZB 7/77 -, NJW 1978 S. 496, 497 f. unter Nr. 4).
  • BGH, 23.12.1981 - IVb ZR 643/80

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte - Anspruch auf Unterhalt -

    Auszug aus KG, 27.06.2001 - 3 UF 3906/00
    Lässt sich das für den Streitfall maßgebende ausländische Recht in diesem Sinne nicht vollständig feststellen, so sind nicht Vermutungen über seinen wahrscheinlichen Inhalt anzustellen, sondern es ist "hilfsweise" deutsches Recht anzuwenden (BGH, Urteil vom 23. Dezember 1981 - IV b ZR 643/80 -, NJW 1982 S. 1215, 1216).
  • BGH, 27.04.1994 - XII ZR 158/93

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein Scheidungsverbundurteil

    Auszug aus KG, 27.06.2001 - 3 UF 3906/00
    Der Gesetzgeber hat vielmehr im Fall des § 606 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO wegen des Inlandsbezuges eine gegebenenfalls "hinkende" Scheidung in Kauf genommen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 1994 - XII ZR 158/93 -, FamRZ 1994 S. 827 = NJW-RR 1994 S. 834; Zöller/Geimer, Kommentar zur ZPO, 22. Aufl., § 606 a ZPO Rdnr. 46 m.w.N. und dem ausdrücklichen Hinweis darauf, dass es nicht auf die Anerkennung durch die lex causae ( Artikel 17 EGBGB ) ankomme; siehe auch die amtliche Begründung zu der genannten Vorschrift, Bundestags-Drucksache 10/5632 S. 47).
  • KG, 27.11.1998 - 3 UF 9545/97
    Auszug aus KG, 27.06.2001 - 3 UF 3906/00
    Das Urteil des Senats vom 27. November 1998 - 3 UF 9545/97 - (IPRax 2000 S. 126) zum iranischen Recht, auf welches sich das Amtsgericht im Wesentlichen stützt, betrifft, wie die Antragstellerin zu recht hervorhebt, eine nicht vergleichbare rechtliche Ausgangslage.
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZR 225/01

    Anwendung religiösen Rechts durch deutsche Gerichte; Scheidung einer Ehe

    Bei beiderseitigem Aufenthalt der Parteien im Inland (§ 606 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO) steht der internationalen Zuständigkeit der Gerichte nämlich auch eine offensichtlich fehlende Anerkennungsfähigkeit der Entscheidung im Heimatstaat - anders als nach § 606 b ZPO in der bis 31. August 1986 geltenden Fassung oder in den Fällen des § 606 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 ZPO - nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluß vom 27. April 1994 - XII ZR 158/93 - FamRZ 1994, 827, 828 unter II 2 a; KG FamRZ 2002, 166, 167; Zöller/Geimer aaO § 606 a Rdn. 10, 46 m.N.).
  • KG, 12.10.2010 - 5 U 152/08

    Clinique - Durchfuhr von Markenfälschungen und parallelimportierten

    Ist trotz aller Sorgfalt der Inhalt des ausländischen Rechts nicht festzustellen, so soll deutsches Recht anzuwenden sein, jedenfalls dann, wenn starke Inlandsbeziehungen bestehen und die Beteiligten nicht widersprechen (BGH, NJW 1978, 496; KG, FamRZ 2002, 166, 167 und 840).
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